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GTC

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)

für die Teilnahme am bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem (BAS) an den nachfolgenden Einrichtungen in Ismaning:

 

 

§ 1 Anwendungsbereich

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem (BAS) in teilnehmenden Ismaninger Einrichtungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.


§ 2 Vertragspartner / Nutzer

1.    Der Vertrag über die Teilnahme am BAS kommt zwischen der/dem in der Anmeldung genannten Erziehungsberechtigten, volljährigen Schülerin/Schüler, Lehrerin/Lehrer, oder Mitarbeiterin/Mitarbeiter der angegebenen Einrichtung, im folgenden Kundin/Kunde genannt, und der Gemeindeküche Ismaning - vertreten durch die Abteilung Bildung & Soziales der Gemeinde Ismaning -, im folgenden Anbieter genannt, zustande. Falls die Einrichtung für die oben genannten Personen das Essen bestellt (sog. Bestellung im Auftrag), so ist die Einrichtung selbst Vertragspartner.

2.    Nutzer im Sinne dieser AGB ist die/der in der Anmeldung genannte Schülerin/Schüler, Lehrerin/Lehrer, bzw. Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Einrichtung, welche(r) die Leistungen des BAS in Anspruch nehmen/nimmt. Im Falle der Bestellung im Auftrag durch die Einrichtung ist die Einrichtung als Nutzer bezeichnet.

§ 3 Kontoeröffnung / Registrierung / Beginn des Nutzungsverhältnisses

1.    Zur Eröffnung eines Kundenkontos (persönliches Guthabenkonto) ist eine Registrierung im System i-NET-Menue® mit den persönlichen Daten notwendig. Alle Informationen zur Registrierung finden Sie unter: www.ismaning.de/mittagessen

2.    Das Nutzungsverhältnis (Möglichkeit der aktiven Bestellung) beginnt erst mit der erstmalig erfolgten Aufladung des persönlichen Guthabenkontos durch den Kunden.  


§ 4 Persönliches Guthabenkonto / Transponder (Chip)

1.    Für jeden registrierten Kunden/ Nutzer wird ein persönliches Guthabenkonto eingerichtet. Bankverbindung und Verwendungszweck für die Aufladung des persönlichen Guthabenkontos bei der Gemeinde Ismaning findet der Kunde/ Nutzer ebenfalls unter www.ismaning.de/mittagessen, sowie in teilnehmenden Einrichtungen einen auf das persönliche Guthabenkonto registrierten Ausgabechip (derzeit Hort Reisingerstr., Mittagsbetreuung Camerloherstr., Ganztag Grundschule Camerloherstr., Johann-Andreas-Schmeller Realschule Ismaning, Mittelschule Ismaning, Gymnasium Ismaning – hier Chipkarte).

2.    Das persönliche Guthabenkonto bleibt bis zu einer Kündigung durch einen Vertragspartner bestehen. Guthaben verfallen nicht.

3.    Essenbestellungen sind nur möglich, wenn das persönliche Guthabenkonto zum Zeitpunkt der Bestellung ausreichend aufgeladen ist.

4.    Wenn das Guthabenkonto nur noch für einen kurzen Zeitraum zur Bestellung ausreicht, erhält der Kunde/ Nutzer mehrmals eine elektronische Nachricht mit dem Hinweis auf erneute Aufladung an seine hinterlegte Email-Adresse.

5.    Für die Essenabholung in Einrichtungen mit Ausgabechip benötigt der Kunde/ Nutzer seinen Ausgabechip. Für die erstmalige Anmeldung und Bereitstellung des Ausgabechips fällt bei jedem Kunden/ Nutzer einmalig eine Einrichtungspauschale in Höhe von 5,- € an, die vom Guthabenkonto bei Aktivierung des Chips automatisch abgezogen wird. Bei Verlust des Chips ist das zuständige Schulsekretariat/Einrichtungsleitung umgehend zu benachrichtigen. Der bestehende Chip wird dann durch das Sekretariat/Einrichtungsleitung gesperrt. Ein Ersatzchip kann ausgehändigt werden. Dafür wird die erneute Einrichtungspauschale erhoben.


§ 5 Mittagessensbestellung im Internet/ der App

1.    Die Gemeindeküche stellt im System buchbare Menüs ein, in der Regel für Schulen an Schultagen und in Kindertagesstätten außerhalb der Schließzeiten. Ausnahmen können auf Wunsch der Einrichtung erfolgen (z.B.: Zeugnistage, Schließtage, etc.). Das Mittagsangebot ergibt sich aus dem Speiseplan, der jeweils ca. 14 Tage im Voraus im persönlichen Guthabenkonto einsehbar ist. Anlassbedingte kurzfristige Änderungen des aktuellen Speiseplanes werden ausdrücklich vorbehalten.

2.    Eine Mittagessenbestellung, Um- oder Zubestellung über das Internetportal muss bis spätestens Mittwoch der Vorwoche um 23:45 Uhr erfolgen. Danach ist eine Essenbestellung, Um-  oder Zubestellung für den aktuellen Essenstag nicht mehr möglich. Für die Essenbestellung auf dem Internet-Portal meldet sich der Kunde/ Nutzer mit seinem Benutzernamen und Passwort an.
Für Bestellungen muss ein entsprechendes Guthaben auf dem persönlichen Guthabenkonto vorhanden sein.  Für eine Bestellung ist der Mindestbetrag für ein Essen laut der aktuellen Preisliste auf dem persönlichen Guthabenkonto erforderlich. Sollte der Kontostand auf dem persönlichen Guthabenkonto für eine Essenbestellung nicht mehr ausreichen, ist bis zur erneuten Kontoaufladung keine weitere Bestellung möglich. Die banküblichen Bearbeitungszeiten einer Überweisung sind zu beachten, eine Aufladung sollte daher rechtzeitig erfolgen.

3.    Abbestellungen von Essen für einzelne Tage sind bis 23.45 Uhr des jeweiligen Vortages möglich. Die Kosten werden dem Guthabenkonto wieder gutgeschrieben.

4.    Bei der Bestellung wird der Warenpreis vom persönlichen Guthabenkonto abgebucht. Die bestellte Mittagsmahlzeit wird in der Schulmensa/Kindertagesstätte zu den Essenausgabezeiten vorgehalten.

5.    Durch die Bestellung der Mittagsmahlzeit entsteht grundsätzlich ein Anspruch des Kunden/ Nutzers auf Ausgabe dieser Mahlzeit. Wird die bestellte Mittagsmahlzeit nicht abgeholt ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen. Eine Abholung zum Verzehr zuhause, etwa bei Abwesenheit durch Krankheit, ist aus organisatorischen und hygienetechnischen Gründen ebenfalls nicht möglich.


§ 6 Abwicklung von Teil- und Vollverpflegung

1.    Die Teilverpflegung besteht aus einer Brotzeit. Die Waren für die Teilverpflegung werden von den Einrichtungen direkt bei der Küche bestellt. Die monatliche Belastung des Guthabenkontos der Eltern bei i-NET-Menue® wird immer zum 1.ten eines Monats direkt im System automatisch mit der jeweils gültigen Pauschale ausgeführt. Die Eltern müssen keine Bestellung hierfür tätigen. Eine Stornierung der Pauschale ist nicht möglich.

2.    Die Vollverpflegung besteht aus zwei Brotzeiten. Die Waren für die Vollverpflegung werden ebenfalls von den Einrichtungen direkt bei der Küche bestellt. Die monatliche Belastung des Guthabenkontos der Eltern bei i-NET-Menue® wird auch immer zum 1.ten eines Monats direkt im System automatisch mit der jeweils gültigen Pauschale ausgeführt. Die Eltern müssen auch hier keine Bestellung tätigen. Eine Stornierung der Pauschale ist nicht möglich.

3.    Grundsätzlich besteht ein Anspruch des Kunden/ Nutzers auf Ausgabe dieser Mahlzeit/ Mahlzeiten. Wird die Teil- oder Vollverpflegung nicht in Anspruch genommen, ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen. Eine Abholung zum Verzehr zuhause, etwa bei Abwesenheit durch Krankheit, ist aus organisatorischen und hygienetechnischen Gründen ebenfalls nicht möglich.


§ 7 Speisenangebot
1.    Abgebildete Speisen auf Bildern des Menüplans im i-NET-Menue® dienen nur als Muster. Die Mengen, Größe, Farbe und Form der Speisen können abweichen oder anders aussehen.

2.    Änderungen des Speisenangebotes, auch nach bereits erfolgter Bestellung, behalten wir uns unter gegebenen Umständen (z.B. Lieferverzug, Lieferausfall, etc.) vor. Diese sehr kurzfristigen Änderungen können aus zeitlichen Gründen nicht mehr im Menüplan dargestellt werden.

3.    In allen Speisen können sich Spuren von Allergenen befinden.

§ 8 Bezahlung / Essensausgabe

1.    Der vom Bestellsystem / von der Kasse angezeigte Preis wird bei Bestellung/ Kauf vom Kontoguthaben abgebucht. Eine Essenbestellung ist nicht möglich, wenn kein bzw. zu wenig Geld auf dem Guthabenkonto verfügbar ist.

2.    Die Essenausgabe erfolgt in den teilnehmenden Einrichtungen mit dem Ausgabechip. Hat der Nutzer seinen Chip nicht dabei, kann eine Essenausgabe nicht erfolgen.


§ 9 Preise

1.    Die aktuellen Essenspreise sind in der jeweils gültigen Gebührensatzung auf der Internetseite https://ismaning.de/buergerservice/satzungen-und-verordnungen/  hinterlegt.


§ 10 Haftung/ Sperrung des Transponders (Chip)

1.    Wird die Erbringung der Leistung (Essenausgabe) aufgrund von Umständen unmöglich, die weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit des Anbieters, oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, erlischt der Anspruch auf Ausgabe. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht. Es erfolgt eine Gutschrift des Essenpreises.

2.    Der Anbieter haftet nicht für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere nicht für das Verschulden des von ihm beauftragten Fahrdienstes.

3.    Der Kunde haftet bei Verlust des Chips für den eventuellen Missbrauch. Es wird empfohlen, den Chip bei Verlust umgehend im Schulsekretariat/ Einrichtungsleitung sperren zu lassen.

4.    Der Kunde haftet für Schäden, die durch den fahrlässigen Umgang mit Benutzername und Passwort entsteht.

5.    Der Anbieter ist berechtigt, im Falle eines offenkundigen Missbrauchs des Chips diesen zu sperren.


§ 11 Wechsel der teilnehmenden Einrichtung/ Kündigung/ Kontoauflösung/ Laufzeit

1.    Wechselt der Kunde zum Beginn des neuen Kita- bzw. Schuljahres in eine andere teilnehmende Einrichtung, so wird der Umzug des Guthabenkontos automatisch vom System vorgenommen. Bei einem unterjährigen Wechsel wird der Umzug von der aufnehmenden Einrichtung angestoßen.

2.    Die Vertragspartner können den Vertrag auch jederzeit ohne Frist kündigen. Bei einer Auflösung des persönlichen Guthabenkontos online über den eigenen Benutzeraccount kann auch das verbleibende Restguthaben zurückgefordert werden. Die Rücküberweisung wird zum nächstmöglichen Zahlungslauf auf das Bankkonto vorgenommen, das dem jeweiligen Kunden/ Nutzer im System zugeordnet wurde. Das persönliche Guthabenkonto wird gesperrt, der Chip bei teilnehmenden Einrichtungen gelöscht, eine weitere Essenteilnahme kann nicht mehr erfolgen. Vom Kunden/ Nutzer nicht stornierte Essenbestellungen werden nicht erstattet.

3.    Der Kunde hat zu beachten, dass ggfs. in bestehenden Betreuungsverträgen mit der jeweiligen Einrichtung/Schule die Pflicht zur Teilnahme an der Kita- oder Schulverpflegung besteht und eine Kündigung des BAS weitere Konsequenzen nach sich ziehen kann.

§ 12 Datenschutz

Die vom Kunden in der Anmeldung angegebenen und gespeicherten Daten werden für die Abwicklung dieses Vertrages verarbeitet. Eine weitere Verarbeitung darf nur nach Maßgabe der aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen und bedürfen bei Zweckänderung einer erneuten Einwilligung des Betroffenen.